Gerne informieren wir Sie über wichtige Änderungen einhergehend mit der aktualisierten Coronavirus-Testverordnung mit Wirkung zum 12.02.2022 und geben Ihnen eine Übersicht zur richtigen Teststrategie.

  1. Asymptomatischer Patient mit einer Meldung in der Corona-Warn-App („erhöhtes Risiko):
    Dieser Personengruppe steht ein kostenloser Antigen-Schnelltest („Bürgertest“) in entsprechenden Einrichtungen zu. Es entfällt der Anspruch auf eine PCR-Testung.

     
  2. Symptomatischer Patient mit einer Meldung in der Corona-Warn-App:
    Dieser Personengruppe steht weiterhin eine PCR-Testung als Kurativleistung (Muster 10C) zu.

     
  3. Patient mit positivem Antigen-Schnelltest:
    Eine Bestätigung eines positiven Antigen-Schnelltests mittels PCR ist weiterhin möglich (OEGD-Schein).

     
  4. Es entfällt der Anspruch auf Abklärung der Virusvarianten.
    Nach einem positiven SARS-CoV-2-PCR-Test dürfen keine weiteren Untersuchungen zur Ermittlung der Virusvariante abgerechnet werden.

     
  5. Priorisierung bestimmter Personengruppen:
    In die Testverordnung wurde keine Priorisierung bestimmter Personengruppen (bspw. Medizinisches Personal) mit aufgenommen. Entsprechung den Empfehlungen der Nationalen Teststrategie können priorisierte Untersuchungen von im medizinischen Bereich tätigen Personen erfolgen.
    Bei Bedarf senden Sie uns bitte diese Proben in einer roten Cito-Tüte mir dem Hinweis „PRIO 1“ zu. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen die Testergebnisse auch ohne Priorisierung regelhaft nach 24 h vor.

     

Bitte beachten Sie weiterhin die korrekte Verwendung der Formulare OEGD und Muster 10C und füllen diese vollständig aus:

  • Muster 10C bei symptomatischen Patienten unabhängig vom Versichertenstatus.
     
  • Formular OEGD bei asymptomatischen Patienten mit entsprechender Berechtigung auf eine PCR-Testung unabhängig vom Versichertenstatus (z.B. auf Anweisung des Gesundheitsamts)