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Update zur Corona-Testverordnung
die KBV hat auf Ihrer Homepage bekannt gegeben, dass das Muster 10C ebenfalls ab dem 01.03.2023 nicht mehr verwendet werden darf.
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Corona-PCR ab dem 1. März nicht mehr mit OEGD-Schein anfordern
Die Coronavirus-Testverordnung (TestV) endet am 28.02.2023, der Bund übernimmt dann nicht mehr die Kosten für präventive SARS-CoV-2–Tests. Die Folgen für Ärzte, die eine Corona-PCR im Labor beauftragen möchten:
- Mit dem OEGD-Schein können ab dem 01.03.2023 keine Corona-Untersuchungen mehr angefordert werden.
- Das Muster 10C bleibt vorerst erhalten, sodass Ärzte bei klinischem Verdacht damit kurative Untersuchungen auf SARS-CoV-2 veranlassen können. Der Fallwert der Praxis bleibt dabei weiterhin unbeeinflusst.