SARS-CoV-2 / COVID-19

Freitag, 03 April 2020

Wir möchten Sie darüber informieren, dass für eine zeitnahe Diagnostik ab sofort ein Test zum molekularen Nachweis des auslösenden Coronavirus „SARS-CoV-2“ bei unserem Kooperati-onspartner Labor Lademannbogen zur Verfügung steht. Nachfolgend finden Sie wichtige Informatio-nen zum neuen Labortest. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung (Tel. 0431-218380).

Testdurchführung

Die Testung wird entsprechend der Empfehlung des Konsiliarlabors für Coronaviren der Charité als Stufendiagnostik durchgeführt. Für das Screening wird ein Test eingesetzt, der neben SARS-CoV-2 auch andere SARS-Viren erfasst. Nur im positiven Fall ist eine formale Bestätigung mit einem Zweit-test erforderlich.
Die Testergebnisse sind in der Regel innerhalb von 24 Stunden verfügbar. Bitte beachten Sie, dass im Fall eines sehr hohen Probenaufkommens oder bei Lieferengpässen seitens der Hersteller Verzö-gerungen bei der Abarbeitung nicht ausgeschlossen werden können.

Indikation

Eine Indikation ist insbesondere bei symptomatischen Patienten und Exposition innerhalb der letzten 14 Tage gegeben:

1. Begründeter Verdachtsfall
Unspezifische oder respiratorische Symptome + Kontakt zu bestätigtem COVID-19-Fall Respiratorische Symptome + Aufenthalt in Risikogebieten (gem. Definition des RKI)

2. Fall unter differentialdiagnostischer Abklärung
Respiratorische Symptome + Aufenthalt in Regionen mit COVID-19-Fällen
Respiratorische Symptome + Kontakt zu unbestätigtem Fall
Pneumonie ohne Alternativdiagnose und ohne bekannte Exposition

Probenentnahme und Schutzmaßnahmen

Als Probenmaterial eignet sich insbesondere ein Rachenabstrich (als Oro- oder Nasopharyngealab-strich). Verwenden Sie bitte ausschließlich Abstrichtupfer ohne Transportmedium. Bei Verdacht auf eine bak-terielle Infektion ist für eine kulturelle Diagnostik die Entnahme eines 2. Abstrichs mit Trans-portmedium erforderlich. Insbesondere bei Verdacht auf eine Affektion der unteren Atemwege ist die zusätzliche Gewinnung von Sputum, Bronchialsekret oder BAL empfehlenswert. Bei der Abstrichentnahme ist neben allgemeiner Schutzkleidung (Kittel, Handschuhe) das Tragen eines Mund- bzw. Nasenschutzes empfehlenswert. Bei der Gewinnung von Sputum sowie generell bei einem begründeten Verdachtsfall wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.

Meldepflicht

Bereits bei Verdacht auf eine Infektion muss gemäß Infektionsschutzgesetz eine namentliche Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen (§6). Das Gesundheitsamt muss nachfolgend darüber informiert werden, ob sich der Krankheitsverdacht bestätigt hat oder nicht. Die Labormeldung erfolgt nur im positiven Fall unabhängig (§7).

Transport und Lagerung

Erfolgt der Probentransport durch unseren Fahrdienst, ergeben sich keine speziellen Anforderungen im Hinblick auf die Verpackung der Probe. Wenn kein unmittelbarer Transport erfolgt, können Proben bis zu 72 h im Kühlschrank gelagert werden. Nur im Fall eines Postversandes sind die Proben als bio-logischer Stoff, Kategorie B (UB 3373) zu kennzeichnen und entsprechend der Verpackungsanweisung P650 zu verpacken.

Abrechnung

Bei medizinischer Indikation ist die SARS-CoV-2-Diagnostik eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und bei Angabe der Kennziffer 32006 budgetneutral. Zur Sicherstellung der Kostenübernahme geben Sie auf der Laborüberweisung für GKV-Patienten unbedingt die Ziffer 88240 oder ggf. eine Kurzanamnese (Risikokontakt / Risikoaufenthalt) deutlich sichtbar an.