Bei den bisher durchgeführten Untersuchungen zum Nachweis von IgG-Antikörpern gegen SARS-CoV-2 stand die Abklärung einer durchgemachten Infektion in Verbindung mit einer möglichen Immunität im Vordergrund. Hierzu wurde ein Testverfahren eingesetzt, mit dem IgG-Antikörper gegen das Nukleocapsid-Antigen nachgewiesen werden. Dieser Test ist weiterhin verfügbar.

Impfantikörper

Die Immunität nach Impfung richtet sich allerdings gegen das Spike-Protein. Entsprechend ist es erforderlich, dass zur Abklärung einer erfolgreichen Impfung Verfahren eingesetzt werden, welche gezielt Antikörper gegen das Spike-Protein detektieren. Wir haben aus diesem Grund unser diagnostisches Spektrum erweitert: Neu im Programm ist ein Test zum quantitativen Nachweis von IgG-Antikörpern nach Impfung. Der verwendete Test wurde anhand des internationalen Standards der WHO für die Bindungsaktivität von SARS-CoV-2-Immunglobulin kalibriert. Die entsprechenden Messwerte werden jeweils in BAU/ml-Einheiten (BAU, Binding Activity Units) bezogen auf den WHO-Standard angegeben.

Zusätzlich steht ab sofort ein qualitatives Immunoblotverfahren, das IgG-Antikörper sowohl gegen das Spike- als auch gegen das Nukleocapsid-Antigen erfasst, zur Verfügung. Dieses kann zur Abklärung einer unklaren serologischen Konstellation wie beispielsweise einem schwachen IgG-Titer eingesetzt werden.

Anforderung

Um die korrekte Auswahl eines Tests zu gewährleisten, bitten wir Sie, bei künftigen Einsendungen anzugeben, ob die gewünschte Untersuchung zur Abklärung des Impferfolgs („nach Impfung“) durchgeführt werden soll. Geeigneter Untersuchungszeitpunkt: >2 Wochen nach der zweiten Impfdosis. Im Fall des AstraZeneca-Vakzins kann ggf. eine Titerkontrolle 4 Wochen nach der ersten Impfdosis erfolgen. Geht es um die differentialdiagnostische Abklärung einer bestehenden Infektion oder die Frage von Immunität nach Infektion, bitten wir ebenfalls um einen entsprechenden Hinweis. Geeigneter Untersuchungszeitpunkt: >4 Wochen nach möglicher Infektion bzw. >2 Wochen nach Symptombeginn.

 

Indikation

Anforderung

Zeitraum

Abrechnung

Nach Impfung

SARS-CoV-2-IgG (Spike)

nach 2 Wochen

GOÄ/IGeL

Verdacht auf durchgemachte Infektion

SARS-CoV-2-IgG (Nukleocapsid)

nach 4 Wochen

EBM/GOÄ/IGeL

 

Unklare serologische Konstellation

SARS-CoV-2-IgG (IB)

 

EBM/GOÄ/IGeL

Ohne Angabe

SARS-CoV-2-IgG/IgM/IgA

 

GOÄ/IGeL

 

Abrechnung

Bitte beachten Sie, dass die SARS-CoV-2-Antikörperbestimmung nur im Rahmen der „differentialdiagnostischen Abklärung“ einer bestehenden Infektion eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Die Bestimmung des Impftiters ist eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), die mit 17,49 € berechnet wird. Wir bitten in diesen Fällen um die Einsendung eines vom Patienten unterschriebenen IGeL-Scheins.